Unternehmensspaltung in Serbien
Unternehmensspaltung in Serbien – Verfahren, Formen und rechtliche Folgen
1. Einleitung
Die Unternehmensspaltung ist ein wichtiges Instrument des serbischen Gesellschaftsrechts und ermöglicht Unternehmen, Vermögenswerte, Rechte, Verpflichtungen und Geschäftsbereiche neu zu organisieren. Eine Spaltung kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn unterschiedliche Geschäftsbereiche voneinander getrennt, Unternehmensstrukturen vereinfacht oder bestimmte Aktivitäten in eigenständige Gesellschaften überführt werden sollen.
Die rechtliche Grundlage bildet insbesondere das serbische Gesetz über Wirtschaftsgesellschaften (Zakon o privrednim društvima). Das Gesetz zählt die Spaltung zu den sogenannten Statusänderungen (statusne promene) und unterscheidet sie von Verschmelzung und Übernahme.
2. Formen der Unternehmensspaltung
Das serbische Gesellschaftsrecht unterscheidet grundsätzlich zwischen der vollständigen Spaltung eines Unternehmens und der Abspaltung eines Teils seines Vermögens.
Bei einer Spaltung (podela) überträgt eine Gesellschaft ihr gesamtes Vermögen und ihre gesamten Verpflichtungen gleichzeitig auf mehrere Gesellschaften. Das übertragende Unternehmen besteht nach Abschluss der Statusänderung nicht mehr fort, ohne dass ein gesondertes Liquidationsverfahren durchgeführt werden muss.
Eine Spaltung kann erfolgen:
- auf zwei oder mehrere neu gegründete Gesellschaften,
- auf zwei oder mehrere bereits bestehende Gesellschaften,
- in einer gemischten Form auf neu gegründete und bereits bestehende Gesellschaften.
Daneben kennt das Gesetz die Abspaltung (izdvajanje). Dabei wird nur ein Teil des Vermögens und der Verpflichtungen übertragen, während die ursprüngliche Gesellschaft weiterbesteht.
3. Spaltung und Abspaltung im Vergleich
Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass bei einer vollständigen Spaltung die ursprüngliche Gesellschaft endet, während sie bei einer Abspaltung bestehen bleibt.
Bei einer Abspaltung können Vermögenswerte und Verbindlichkeiten beispielsweise auf eine neu gegründete Tochtergesellschaft oder auf bereits bestehende Unternehmen übertragen werden. Dadurch kann ein bestimmter Geschäftsbereich rechtlich verselbstständigt werden, ohne die ursprüngliche Gesellschaft aufzulösen.
Diese Unterscheidung ist für die strategische Planung besonders wichtig, da sie unmittelbare Auswirkungen auf Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Beteiligungen und die zukünftige Unternehmensstruktur hat.
4. Der Spaltungsplan
Bei einer Spaltung durch ein einzelnes Unternehmen wird ein Spaltungsplan (plan podele) erstellt. Das serbische Gesellschaftsrecht schreibt hierfür bestimmte Angaben und begleitende Unterlagen vor. Dazu gehören unter anderem Informationen über die Übertragung von Vermögenswerten und Verpflichtungen sowie die Beteiligungsverhältnisse nach Durchführung der Statusänderung.
Der Spaltungsplan muss daher sorgfältig vorbereitet werden. Insbesondere sollte eindeutig festgelegt werden, welche Vermögenswerte, Rechte und Verpflichtungen auf welche übernehmende Gesellschaft übergehen.
Bei komplexen Unternehmensstrukturen können zusätzlich steuerliche, bilanzielle und wirtschaftliche Bewertungen erforderlich sein.
5. Vorbereitung der Statusänderung
Vor der Durchführung einer Unternehmensspaltung müssen die beteiligten Gesellschaften eine Reihe von Unterlagen vorbereiten.
Nach dem serbischen Gesellschaftsgesetz gehören hierzu unter anderem bestimmte Finanzberichte und gegebenenfalls Prüfungsunterlagen. Außerdem müssen Informationen über die Arbeitnehmer berücksichtigt werden, deren Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen der Statusänderung bei einer übernehmenden Gesellschaft fortgeführt werden.
Eine sorgfältige Due-Diligence-Prüfung ist deshalb empfehlenswert. Dabei sollten insbesondere folgende Bereiche untersucht werden:
- Eigentum an Immobilien und sonstigen Vermögenswerten,
- bestehende Darlehen und Verbindlichkeiten,
- laufende Gerichts- und Verwaltungsverfahren,
- Verträge mit Geschäftspartnern,
- Arbeitsverhältnisse,
- steuerliche Verpflichtungen,
- Genehmigungen und Lizenzen,
- Beteiligungen an anderen Unternehmen.
6. Veröffentlichung des Spaltungsplans
Das Verfahren zur Registrierung einer Statusänderung erfolgt in Serbien grundsätzlich in zwei Schritten.
Nach den Informationen der Serbian Business Registers Agency (APR) muss der Entwurf des Statusänderungsvertrags beziehungsweise der Spaltungsplan spätestens 60 Tage vor der Gesellschafter- oder Hauptversammlung, auf der über die Statusänderung entschieden wird, zur Veröffentlichung beim Register eingereicht werden. Der Entwurf wird anschließend auf der Internetseite des Registers veröffentlicht.
Diese Veröffentlichungsfrist ist ein wichtiger Bestandteil des Verfahrens. Eine Unternehmensspaltung sollte deshalb langfristig vorbereitet werden.
7. Entscheidung der Gesellschafter oder Aktionäre
Nach Ablauf der gesetzlich vorgesehenen Veröffentlichungsfrist kann die zuständige Gesellschaftsversammlung über den Spaltungsplan beziehungsweise den Vertrag über die Statusänderung entscheiden.
Wenn die ursprüngliche Gesellschaft nach der Statusänderung fortbesteht, müssen gleichzeitig gegebenenfalls Änderungen des Gründungsaktes oder der Satzung beschlossen werden. Bei neu entstehenden Gesellschaften sind die entsprechenden Gründungsdokumente ebenfalls zu verabschieden. Außerdem können Beschlüsse über eine Erhöhung oder Herabsetzung des Grundkapitals erforderlich sein.
8. Registrierung bei der APR
Die endgültige Statusänderung wird bei der Agency for Business Registers (APR) registriert.
Welche Registrierungsanträge einzureichen sind, hängt von der konkreten Form der Spaltung ab. Bei einer Spaltung zur Gründung neuer Gesellschaften wird beispielsweise für die übertragende Gesellschaft ein Antrag auf Löschung und für jede neu gegründete Gesellschaft ein gesonderter Gründungsantrag eingereicht. Bei einer Abspaltung bleibt die übertragende Gesellschaft registriert, während die neu entstehenden oder übernehmenden Gesellschaften entsprechend eingetragen werden.
Die APR weist darauf hin, dass die einzelnen Anträge zwar jeweils eigene Registrierungsnummern erhalten, aber als ein einheitlicher Antrag auf Durchführung der Statusänderung behandelt werden. Wenn bei einem der beteiligten Unternehmen die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann die Statusänderung insgesamt nicht positiv registriert werden.
9. Schutz der Gesellschafter und Aktionäre
Eine Unternehmensspaltung kann erhebliche Auswirkungen auf die Beteiligungsrechte der Gesellschafter oder Aktionäre haben. Das serbische Gesellschaftsrecht sieht deshalb Schutzmechanismen vor.
Grundsätzlich erhalten die Mitglieder der übertragenden Gesellschaft Beteiligungen an den übernehmenden Gesellschaften entsprechend ihrer bisherigen Beteiligung, sofern nicht gesetzlich zulässige abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Das Gesetz sieht außerdem unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Auszahlung anstelle des Erwerbs neuer Beteiligungen vor.
Die APR stellt zudem klar, dass die Registrierung einer Statusänderung nicht vor der Auszahlung widersprechender Gesellschafter beziehungsweise Aktionäre durchgeführt werden kann, soweit solche Ansprüche bestehen.
10. Schutz der Gläubiger
Neben den Gesellschaftern müssen auch die Gläubiger der beteiligten Unternehmen berücksichtigt werden. Eine Spaltung darf nicht dazu dienen, bestehende Verpflichtungen zum Nachteil von Gläubigern zu umgehen.
Bei der Erstellung des Spaltungsplans müssen daher die übertragenen Vermögenswerte und Verpflichtungen eindeutig zugeordnet werden. Für bestehende Gläubiger können gesetzliche Schutzmechanismen und Ansprüche bestehen, deren konkrete Anwendung vom jeweiligen Sachverhalt und von der Form der Statusänderung abhängt.
Aus diesem Grund sollte vor der Spaltung eine umfassende Prüfung aller wesentlichen Verbindlichkeiten vorgenommen werden.
11. Arbeitnehmer und Arbeitsverhältnisse
Eine Unternehmensspaltung kann auch Auswirkungen auf Arbeitnehmer haben. Wenn ein Geschäftsbereich zusammen mit den dazugehörigen Arbeitsverhältnissen auf eine andere Gesellschaft übertragen wird, müssen die gesetzlichen arbeitsrechtlichen Vorgaben berücksichtigt werden.
Das serbische Gesellschaftsrecht verlangt im Rahmen der Vorbereitung einer Statusänderung unter anderem eine Liste der Arbeitnehmer der übertragenden Gesellschaft, deren Arbeitsverhältnisse bei der übernehmenden Gesellschaft fortgeführt werden.
Neben dem Gesellschaftsrecht müssen daher auch die Vorschriften des serbischen Arbeitsrechts und gegebenenfalls kollektivrechtliche Regelungen berücksichtigt werden.
12. Steuerliche Aspekte der Unternehmensspaltung
Eine Spaltung kann erhebliche steuerliche Folgen haben. Die Übertragung von Immobilien, Beteiligungen, Forderungen oder anderen Vermögenswerten kann je nach Struktur der Transaktion steuerliche Fragen auslösen.
Insbesondere sollten mögliche Auswirkungen auf:
- Körperschaftsteuer,
- Mehrwertsteuer,
- Übertragungssteuern,
- lokale Abgaben,
- steuerliche Verlustvorträge,
- Verrechnungspreise
geprüft werden.
Bei grenzüberschreitenden Umstrukturierungen ist zusätzlich zu untersuchen, ob Doppelbesteuerungsabkommen oder besondere internationale Steuerregeln Anwendung finden.
13. Bedeutung für ausländische Investoren
Für ausländische Investoren kann eine Unternehmensspaltung in Serbien ein geeignetes Instrument sein, um Geschäftsbereiche neu zu strukturieren oder bestimmte Aktivitäten auf eigenständige Gesellschaften zu übertragen.
Besonders bei Tochtergesellschaften internationaler Unternehmensgruppen müssen jedoch neben dem serbischen Gesellschaftsrecht auch die gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Vorschriften des Staates berücksichtigt werden, in dem die Muttergesellschaft ansässig ist.
Eine frühzeitige Abstimmung zwischen serbischen Rechts-, Steuer- und Wirtschaftsberatern kann daher entscheidend sein.
14. Rechtliche Unterstützung bei Unternehmensspaltungen
Eine Unternehmensspaltung ist ein komplexer gesellschaftsrechtlicher Vorgang, bei dem zahlreiche Dokumente, Fristen und Beteiligteninteressen berücksichtigt werden müssen.
cosmos legal Cabinet juridique kann Unternehmen bei der rechtlichen Planung und Durchführung einer Spaltung in Serbien unterstützen. Dies kann insbesondere die Prüfung der geeigneten Spaltungsstruktur, die Vorbereitung gesellschaftsrechtlicher Dokumente, die Begleitung des APR-Registrierungsverfahrens sowie die Analyse grenzüberschreitender rechtlicher Fragen umfassen.
15. Fazit
Das serbische Gesellschaftsrecht ermöglicht verschiedene Formen der Unternehmensspaltung. Bei einer vollständigen Spaltung wird das gesamte Vermögen und die gesamten Verpflichtungen des Unternehmens auf mehrere Gesellschaften übertragen, während die ursprüngliche Gesellschaft ohne Liquidationsverfahren endet. Bei einer Abspaltung wird dagegen nur ein Teil des Vermögens und der Verpflichtungen übertragen und die ursprüngliche Gesellschaft bleibt bestehen.
Das Verfahren erfordert unter anderem einen Spaltungsplan, die gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichung, einen Beschluss der zuständigen Gesellschaftsorgane und die anschließende Registrierung bei der APR. Die gesetzliche 60-Tage-Veröffentlichungsfrist sollte bereits bei der Planung berücksichtigt werden.
Aufgrund der möglichen Auswirkungen auf Gesellschafter, Gläubiger, Arbeitnehmer und Steuerpflichten sollte eine Unternehmensspaltung in Serbien sorgfältig vorbereitet und rechtlich begleitet werden.
