UNTERNEHMENSFUSIONEN UND -ÜBERNAHMEN IN DEUTSCHLAND
UNTERNEHMENSFUSIONEN UND -ÜBERNAHMEN IN DEUTSCHLAND: M&A, ABLAUF, DUE DILIGENCE UND RECHTLICHE ASPEKTE
Fusionen und Übernahmen – auf Englisch „Mergers & Acquisitions“ (M&A) – gehören zu den wichtigsten Instrumenten der strategischen Unternehmensentwicklung in Deutschland. Unternehmen können dadurch wachsen, neue Märkte erschließen, Technologien erwerben, Wettbewerbspositionen stärken oder ihre Unternehmensstruktur neu organisieren.
Eine Übernahme kann dabei durch den Erwerb von Gesellschaftsanteilen (Share Deal) oder durch den Erwerb einzelner beziehungsweise wesentlicher Vermögenswerte (Asset Deal) erfolgen. Das deutsche Recht stellt hierfür verschiedene gesellschafts-, steuer-, arbeits- und wettbewerbsrechtliche Regelungen bereit.
Bei größeren Transaktionen können zusätzlich die deutsche oder europäische Fusionskontrolle sowie bei ausländischen Investoren die deutschen Regeln zur Investitionsprüfung relevant werden. (Gesetze im Internet)
Für nationale und internationale M&A-Transaktionen kann Cosmos Legal Cabinet juridique bei der rechtlichen Prüfung, Vertragsgestaltung und Begleitung des Transaktionsprozesses unterstützend tätig werden.
1. WAS BEDEUTEN MERGERS & ACQUISITIONS?
Der Begriff Mergers & Acquisitions (M&A) umfasst unterschiedliche Formen von Unternehmenszusammenschlüssen und Unternehmenskäufen.
Unter anderem gehören dazu:
- Unternehmensübernahmen,
- Beteiligungserwerbe,
- Unternehmenskäufe,
- Fusionen,
- Erwerb von Tochtergesellschaften,
- Joint Ventures,
- Erwerb einzelner Geschäftsbereiche,
- grenzüberschreitende Transaktionen.
Dabei muss zwischen einer rechtlichen Fusion und einer wirtschaftlichen Übernahme unterschieden werden.
Bei einer Fusion werden Unternehmen gesellschaftsrechtlich miteinander verbunden. Bei einer Übernahme erwirbt ein Unternehmen oder Investor dagegen die Kontrolle oder wesentliche Vermögenswerte eines anderen Unternehmens.
2. SHARE DEAL UND ASSET DEAL
Eine der wichtigsten Entscheidungen bei einer M&A-Transaktion ist die Wahl zwischen Share Deal und Asset Deal.
SHARE DEAL
Beim Share Deal werden Anteile an einer Gesellschaft erworben.
Beispielsweise kann ein Investor 100 % der Geschäftsanteile einer deutschen GmbH übernehmen.
Die Gesellschaft selbst bleibt bestehen. Mit ihr bleiben grundsätzlich auch ihre bestehenden Verträge, Rechte und Verpflichtungen bestehen.
ASSET DEAL
Beim Asset Deal werden dagegen bestimmte Vermögenswerte oder Geschäftsbereiche übernommen.
Dazu können gehören:
- Maschinen,
- Immobilien,
- Marken,
- Patente,
- Kundenverträge,
- Warenbestände,
- Forderungen,
- bestimmte Geschäftsbereiche.
Welche Variante wirtschaftlich und rechtlich sinnvoller ist, hängt von der jeweiligen Transaktion ab.
3. WARUM ÜBERNEHMEN UNTERNEHMEN ANDERE UNTERNEHMEN?
Die Gründe für eine Übernahme können sehr unterschiedlich sein.
Typische Ziele sind:
- Eintritt in neue Märkte,
- Erweiterung des Kundenstamms,
- Erwerb von Technologien,
- Zugang zu qualifizierten Mitarbeitern,
- Ausbau der Produktionskapazitäten,
- Stärkung der Marktposition,
- Nutzung von Synergien,
- internationale Expansion,
- Erwerb strategischer Vermögenswerte.
Vor einer Transaktion sollte deshalb klar definiert werden, welches wirtschaftliche Ziel mit der Übernahme erreicht werden soll.
4. DIE DUE DILIGENCE
Ein zentraler Bestandteil nahezu jeder größeren M&A-Transaktion ist die Due Diligence.
Dabei wird das Zielunternehmen umfassend untersucht, um rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Risiken zu erkennen.
Die Prüfung kann insbesondere folgende Bereiche umfassen:
RECHTLICHE DUE DILIGENCE
- Gesellschaftsverträge,
- Beteiligungsverhältnisse,
- laufende Gerichtsverfahren,
- wesentliche Verträge,
- Genehmigungen,
- geistiges Eigentum,
- Arbeitsverhältnisse,
- Datenschutz,
- Compliance.
FINANZIELLE DUE DILIGENCE
- Bilanzen,
- Umsätze,
- Verbindlichkeiten,
- Forderungen,
- Cashflow,
- Finanzierung,
- wirtschaftliche Entwicklung.
STEUERLICHE DUE DILIGENCE
- Körperschaftsteuer,
- Gewerbesteuer,
- Umsatzsteuer,
- Lohnsteuer,
- steuerliche Risiken,
- laufende Betriebsprüfungen.
Eine sorgfältige Due Diligence kann dazu beitragen, unerwartete Risiken nach dem Erwerb zu vermeiden.
5. KAUFPREIS UND UNTERNEHMENSBEWERTUNG
Die Bewertung des Zielunternehmens ist ein weiterer zentraler Bestandteil einer M&A-Transaktion.
Für die Kaufpreisermittlung können unterschiedliche Methoden verwendet werden, beispielsweise:
- Ertragswertverfahren,
- Discounted-Cashflow-Methode,
- Multiplikatorverfahren,
- Vergleich mit vergleichbaren Transaktionen,
- Bewertung einzelner Vermögenswerte.
Neben dem Unternehmenswert können auch bestehende Schulden, Barmittel, Immobilien und sonstige Vermögenspositionen Einfluss auf den tatsächlichen Kaufpreis haben.
6. DER KAUFVERTRAG
Bei einer Unternehmensübernahme wird die Transaktion grundsätzlich durch einen Unternehmenskaufvertrag geregelt.
Der Vertrag kann unter anderem folgende Punkte enthalten:
- Kaufgegenstand,
- Kaufpreis,
- Zahlungsbedingungen,
- Garantien und Zusicherungen,
- Haftungsregelungen,
- Bedingungen für den Vollzug,
- Wettbewerbsverbote,
- Freistellungen,
- Rücktrittsrechte,
- Closing-Bestimmungen.
Bei internationalen Transaktionen müssen zusätzlich Fragen des anwendbaren Rechts und des Gerichtsstands beziehungsweise der Streitbeilegung geregelt werden.
7. GARANTIEN UND FREISTELLUNGEN
Garantien und Freistellungen sind bei M&A-Verträgen von besonderer Bedeutung.
Der Verkäufer kann beispielsweise garantieren, dass:
- die Gesellschaft ordnungsgemäß gegründet wurde,
- die angegebenen Geschäftsanteile tatsächlich bestehen,
- bestimmte Verbindlichkeiten nicht vorhanden sind,
- wichtige Verträge offengelegt wurden,
- keine unbekannten Rechtsstreitigkeiten bestehen.
Freistellungen können dagegen dazu dienen, den Käufer gegen bestimmte bekannte Risiken abzusichern.
8. CLOSING UND VOLLZUG DER TRANSAKTION
Zwischen der Unterzeichnung des Kaufvertrags (Signing) und dem tatsächlichen Vollzug (Closing) können verschiedene Bedingungen erfüllt werden müssen.
Dazu können beispielsweise gehören:
- erforderliche behördliche Genehmigungen,
- Zustimmung von Vertragspartnern,
- kartellrechtliche Freigaben,
- Investitionsprüfung,
- gesellschaftsrechtliche Beschlüsse,
- Finanzierung des Kaufpreises.
Erst wenn die vereinbarten Closing-Bedingungen erfüllt sind, wird die Transaktion tatsächlich vollzogen.
9. FUSIONSKONTROLLE IN DEUTSCHLAND
Bei größeren M&A-Transaktionen muss geprüft werden, ob eine kartellrechtliche Zusammenschlusskontrolle erforderlich ist.
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) enthält hierfür insbesondere in den §§ 35 ff. entsprechende Regelungen. Die deutsche Zusammenschlusskontrolle kann unter bestimmten Umsatzvoraussetzungen greifen. (Gesetze im Internet)
Nach § 37 GWB kann beispielsweise der Erwerb des gesamten oder eines wesentlichen Teils des Vermögens eines Unternehmens oder der unmittelbare beziehungsweise mittelbare Erwerb von Kontrolle über ein Unternehmen einen Zusammenschluss darstellen. (Gesetze im Internet)
10. WANN KANN DAS BUNDESKARTELLAMT EINGREIFEN?
Das Bundeskartellamt prüft, ob ein Zusammenschluss den Wettbewerb erheblich beeinträchtigen könnte.
Nach § 36 GWB ist ein Zusammenschluss grundsätzlich zu untersagen, wenn durch ihn wirksamer Wettbewerb erheblich behindert würde, insbesondere wenn eine marktbeherrschende Stellung begründet oder verstärkt wird. (Gesetze im Internet)
Bei international tätigen Unternehmen kann außerdem die Zuständigkeit der Europäischen Kommission nach dem europäischen Fusionskontrollrecht relevant sein.
Daher sollte bereits vor Unterzeichnung des Kaufvertrags geprüft werden, ob eine kartellrechtliche Anmeldung erforderlich ist.
11. AUSLÄNDISCHE INVESTOREN UND INVESTITIONSPRÜFUNG
Bei einem Erwerb eines deutschen Unternehmens durch einen ausländischen Investor kann zusätzlich eine außenwirtschaftsrechtliche Investitionsprüfung erforderlich sein.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie weist darauf hin, dass das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) hierfür insbesondere Regelungen zu Investitionsprüfungen enthalten. (Ekonomi ve Enerji Bakanlığı)
Besondere Bedeutung kann dies beispielsweise bei Unternehmen aus kritischen oder sicherheitsrelevanten Bereichen haben.
Deshalb sollte bei einem internationalen Unternehmenskauf frühzeitig geprüft werden, ob eine Melde- oder Genehmigungspflicht besteht.
12. STEUERLICHE ASPEKTE VON M&A-TRANSAKTIONEN
M&A-Transaktionen können erhebliche steuerliche Auswirkungen haben.
Je nach Struktur können unter anderem relevant sein:
- Körperschaftsteuer,
- Gewerbesteuer,
- Umsatzsteuer,
- Grunderwerbsteuer,
- Kapitalertragsteuer,
- steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen.
Die steuerliche Struktur sollte möglichst bereits vor Unterzeichnung des Kaufvertrags analysiert werden.
Insbesondere bei einem Asset Deal und einem Share Deal können sich die steuerlichen Konsequenzen erheblich unterscheiden.
13. ARBEITSRECHT BEI UNTERNEHMENSÜBERNAHMEN
Bei einer Übernahme können zahlreiche arbeitsrechtliche Fragen entstehen.
Wenn ein Betrieb oder Betriebsteil übertragen wird, kann insbesondere § 613a BGB relevant sein. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen gehen Arbeitsverhältnisse auf den neuen Inhaber über.
Zu prüfen sind daher unter anderem:
- bestehende Arbeitsverträge,
- Geschäftsführer- und Vorstandsverträge,
- Betriebsvereinbarungen,
- Tarifverträge,
- betriebliche Altersversorgung,
- Kündigungsrisiken,
- Mitbestimmungsrechte.
Arbeitsrechtliche Risiken sollten bereits im Rahmen der Due Diligence untersucht werden.
14. IMMOBILIEN BEI M&A-TRANSAKTIONEN
Besitzt das Zielunternehmen Immobilien, können diese für die Bewertung und Strukturierung der Transaktion entscheidend sein.
Zu prüfen sind insbesondere:
- Eigentumsverhältnisse,
- Grundbuch,
- Belastungen,
- Mietverträge,
- Finanzierungen,
- Baurecht,
- Umweltfragen,
- Grunderwerbsteuer.
Bei größeren Immobilienportfolios sollte die Transaktion daher auch aus immobilienrechtlicher und steuerlicher Sicht geprüft werden.
15. INTERNATIONALE M&A-TRANSAKTIONEN
Bei grenzüberschreitenden Übernahmen können mehrere Rechtsordnungen gleichzeitig relevant sein.
Beispielsweise kann ein türkischer Investor ein Unternehmen in Deutschland erwerben.
Dann können unter anderem folgende Fragen entstehen:
- Welche Gesellschaftsform wird übernommen?
- Wie wird der Kaufvertrag gestaltet?
- Welches Recht gilt?
- Ist eine Investitionsprüfung erforderlich?
- Ist eine Fusionskontrolle erforderlich?
- Welche steuerlichen Folgen entstehen?
- Wie wird die Finanzierung strukturiert?
- Welche Aufenthalts- oder Arbeitsrechtsfragen entstehen für entsandte Mitarbeiter?
Bei solchen Transaktionen ist eine frühzeitige internationale rechtliche Koordination besonders wichtig.
16. COMPLIANCE UND GELDWÄSCHEPRÜFUNG
Bei M&A-Transaktionen müssen je nach Beteiligten und Struktur auch Compliance- und Geldwäschefragen berücksichtigt werden.
Besonders relevant können sein:
- Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten,
- Herkunft der Mittel,
- Sanktionslisten,
- Embargovorschriften,
- politisch exponierte Personen,
- internationale Zahlungsstrukturen.
Eine ordnungsgemäße Prüfung kann dazu beitragen, rechtliche und finanzielle Risiken der Transaktion zu reduzieren.
17. UNTERNEHMENSÜBERNAHME DURCH COSMOS LEGAL CABINET JURIDIQUE BEGLEITEN LASSEN
Cosmos Legal Cabinet juridique kann Unternehmen, Investoren und Gesellschafter bei verschiedenen rechtlichen Aspekten von M&A-Transaktionen unterstützen.
Zu den möglichen Beratungsbereichen gehören insbesondere:
- rechtliche Due Diligence,
- Prüfung von Unternehmenskaufverträgen,
- Share Deals,
- Asset Deals,
- Unternehmensfusionen,
- Beteiligungserwerbe,
- internationale M&A-Transaktionen,
- gesellschaftsrechtliche Strukturierung,
- arbeitsrechtliche Prüfung,
- Investitionsprüfung,
- kartellrechtliche Fragestellungen,
- Vertragsverhandlungen,
- rechtliche Begleitung des Signing und Closing.
Insbesondere bei deutsch-türkischen M&A-Transaktionen kann eine koordinierte Betrachtung des deutschen und internationalen Rechts von großer Bedeutung sein.
18. TYPISCHER ABLAUF EINER M&A-TRANSAKTION
Eine typische Transaktion kann vereinfacht in folgende Phasen eingeteilt werden:
1. STRATEGISCHE PLANUNG
Definition des Kaufziels und der Investitionsstrategie.
2. IDENTIFIZIERUNG DES ZIELUNTERNEHMENS
Auswahl und erste wirtschaftliche Prüfung des Unternehmens.
3. VERTRAULICHKEITSVEREINBARUNG
Schutz vertraulicher Unternehmensinformationen.
4. DUE DILIGENCE
Rechtliche, finanzielle und steuerliche Prüfung.
5. BEWERTUNG UND KAUFPREIS
Festlegung beziehungsweise Verhandlung des Unternehmenswertes.
6. VERTRAGSVERHANDLUNG
Ausarbeitung des Unternehmenskaufvertrags.
7. REGULATORISCHE PRÜFUNGEN
Kartellrechtliche und gegebenenfalls außenwirtschaftsrechtliche Prüfungen.
8. SIGNING
Unterzeichnung des Kaufvertrags.
9. CLOSING
Erfüllung der Voraussetzungen und Vollzug der Übernahme.
10. POST-MERGER-INTEGRATION
Zusammenführung der Unternehmen und Geschäftsbereiche.
19. POST-MERGER-INTEGRATION
Der Abschluss des Kaufvertrags bedeutet nicht das Ende einer M&A-Transaktion.
Nach dem Closing muss die Integration geplant und umgesetzt werden.
Dazu können gehören:
- Zusammenführung der Mitarbeiter,
- Integration der IT-Systeme,
- Vereinheitlichung von Geschäftsprozessen,
- Zusammenführung von Tochtergesellschaften,
- Integration von Kunden- und Lieferantenbeziehungen,
- Anpassung der Unternehmensstruktur.
Viele wirtschaftliche Vorteile einer Übernahme entstehen erst durch eine erfolgreiche Integration.
20. RISIKEN BEI UNTERNEHMENSÜBERNAHMEN
Zu den wichtigsten Risiken gehören:
- unbekannte Verbindlichkeiten,
- Rechtsstreitigkeiten,
- steuerliche Altlasten,
- kartellrechtliche Probleme,
- fehlerhafte Unternehmensbewertung,
- Probleme mit Mitarbeitern,
- fehlende Genehmigungen,
- Compliance-Verstöße,
- Integrationskosten.
Eine umfassende Due Diligence und sorgfältige Vertragsgestaltung sind deshalb wesentliche Bestandteile einer erfolgreichen Transaktion.
21. FAZIT
Mergers & Acquisitions in Deutschland verbinden gesellschaftsrechtliche, wirtschaftliche, steuerliche und regulatorische Fragen. Eine Unternehmensübernahme kann als Share Deal oder Asset Deal strukturiert werden und sollte bereits vor der Vertragsunterzeichnung umfassend geprüft werden.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen die Due Diligence, Unternehmensbewertung, Kaufvertragsgestaltung, steuerliche Strukturierung, Arbeitsrecht sowie die kartellrechtliche Zusammenschlusskontrolle. Nach deutschem Wettbewerbsrecht können bestimmte Unternehmenskäufe und Kontrollerwerbe als Zusammenschluss gelten; die §§ 35 ff. GWB regeln die Voraussetzungen der deutschen Fusionskontrolle. (Gesetze im Internet)
Bei internationalen Transaktionen können zusätzlich Investitionsprüfungen nach dem AWG/AWV relevant werden. (Ekonomi ve Enerji Bakanlığı)
Cosmos Legal Cabinet juridique kann Unternehmen, Investoren und Gesellschafter bei der rechtlichen Strukturierung und Begleitung von M&A-Transaktionen in Deutschland sowie bei grenzüberschreitenden Unternehmenskäufen unterstützend beraten.
RECHTLICHER HINWEIS: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Die konkreten rechtlichen, steuerlichen und regulatorischen Anforderungen hängen insbesondere von der Rechtsform der beteiligten Unternehmen, dem Kaufgegenstand, dem Transaktionswert, den beteiligten Staaten und den jeweiligen Marktverhältnissen ab.
