Steuerverfahren in Tschechien
Steuerverfahren in Tschechien – Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Mehrwertsteuer und steuerliche Pflichten
1. Einleitung
Tschechien verfügt über ein vergleichsweise strukturiertes Steuersystem, das sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen unterschiedliche steuerliche Verpflichtungen vorsieht. Für ausländische Staatsangehörige und internationale Unternehmen sind insbesondere die Steueransässigkeit, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Mehrwertsteuer sowie grenzüberschreitende Steuerfragen von Bedeutung.
Das tschechische Steuerrecht wird insbesondere durch das Einkommensteuergesetz Nr. 586/1992 Sb. sowie weitere steuerrechtliche Vorschriften geregelt. Für internationale Sachverhalte spielen außerdem Doppelbesteuerungsabkommen und europäische Regelungen eine wichtige Rolle.
Für ausländische Unternehmer, Arbeitnehmer und Investoren kann eine professionelle steuerrechtliche Vorbereitung entscheidend sein. Cosmos Legal Cabinet juridique kann bei der rechtlichen Einordnung und Vorbereitung steuerbezogener Angelegenheiten in Tschechien unterstützend tätig werden.
2. Steuerliche Ansässigkeit in Tschechien
Eine der ersten Fragen im tschechischen Steuerrecht lautet, ob eine Person oder ein Unternehmen als steuerlich ansässig gilt.
Bei natürlichen Personen kann die Steueransässigkeit insbesondere durch einen Wohnsitz beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthalt in Tschechien begründet werden. Als relevantes Kriterium gilt grundsätzlich auch ein Aufenthalt von mindestens 183 Tagen innerhalb eines Kalenderjahres.
Bei juristischen Personen ist insbesondere der Sitz oder der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung relevant. Eine Gesellschaft kann daher auch dann steuerliche Beziehungen zu Tschechien haben, wenn ihre gesellschaftsrechtliche Struktur international ausgerichtet ist.
Bei Personen oder Unternehmen mit Verbindungen zu mehreren Staaten müssen zusätzlich die jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen berücksichtigt werden.
3. Einkommensteuer für natürliche Personen
Die tschechische Einkommensteuer betrifft unter anderem Einkünfte aus:
- Beschäftigung,
- selbstständiger Tätigkeit,
- Kapitalvermögen,
- Vermietung,
- sonstigen Einkunftsarten.
Das tschechische Recht sieht für natürliche Personen grundsätzlich einen Steuersatz von 15 % vor. Für den Teil der Steuerbemessungsgrundlage, der die gesetzlich festgelegte Schwelle überschreitet, gilt ein Steuersatz von 23 %. Für 2026 wird diese Schwelle anhand des 36-fachen durchschnittlichen Monatslohns bestimmt.
Welche Abzüge, Freibeträge und weiteren Vergünstigungen berücksichtigt werden können, hängt von der individuellen Situation des Steuerpflichtigen ab.
4. Körperschaftsteuer für Unternehmen
Für in Tschechien steuerpflichtige juristische Personen ist die Körperschaftsteuer ein zentraler Bestandteil der steuerlichen Pflichten.
Der allgemeine Körperschaftsteuersatz beträgt in Tschechien seit 2024 21 %. Für bestimmte Investmentfonds und andere gesetzlich definierte Sonderfälle können abweichende Steuersätze gelten.
Grundsätzlich wird die steuerliche Bemessungsgrundlage aus dem wirtschaftlichen Ergebnis des Unternehmens ermittelt und anschließend entsprechend den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes angepasst.
Unternehmen müssen daher nicht lediglich ihre Einnahmen betrachten, sondern auch die steuerliche Behandlung von Aufwendungen, Abschreibungen, Rückstellungen und weiteren Positionen berücksichtigen.
5. Steuererklärung von Unternehmen
Eine tschechische Gesellschaft muss ihre steuerlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllen und grundsätzlich eine Körperschaftsteuererklärung einreichen, sofern keine spezielle Ausnahme greift.
Nach den offiziellen tschechischen Vorgaben besteht die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung grundsätzlich auch dann, wenn das Unternehmen einen Steuerverlust oder eine Steuerbemessungsgrundlage von null ausweist.
Eine ordnungsgemäße Buchhaltung und die korrekte Aufbewahrung steuerrelevanter Unterlagen sind daher für Unternehmen von großer Bedeutung.
6. Mehrwertsteuer in Tschechien
Die Mehrwertsteuer (DPH – daň z přidané hodnoty) ist insbesondere für Unternehmen relevant, die steuerpflichtige Waren oder Dienstleistungen anbieten.
Für 2026 beträgt der allgemeine Mehrwertsteuersatz in Tschechien 21 %. Daneben existiert ein reduzierter Satz von 12 % für bestimmte Waren und Dienstleistungen. Für Bücher gilt ein Steuersatz von 0 %.
Ob ein Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig wird und welche Registrierungspflichten bestehen, hängt unter anderem vom Umsatz, der Art der wirtschaftlichen Tätigkeit und grenzüberschreitenden Transaktionen ab.
7. Mehrwertsteuer bei internationalen Geschäften
Für Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen zwischen Tschechien, der Türkei und anderen EU-Mitgliedstaaten können zusätzliche umsatzsteuerliche Fragen entstehen.
Besondere Aufmerksamkeit benötigen beispielsweise:
- innergemeinschaftliche Lieferungen,
- innergemeinschaftliche Dienstleistungen,
- Warenimporte,
- Warenexporte,
- Dienstleistungen an ausländische Unternehmen,
- digitale Dienstleistungen,
- grenzüberschreitende Lieferketten.
Bei solchen Geschäftsmodellen sollte nicht ausschließlich nach den tschechischen Inlandsvorschriften gearbeitet werden. Vielmehr müssen auch die einschlägigen EU-Regelungen und gegebenenfalls internationale Steuerabkommen berücksichtigt werden.
8. Quellensteuer und Einkünfte von Nichtansässigen
Auch Personen und Unternehmen, die steuerlich nicht in Tschechien ansässig sind, können dort steuerpflichtig werden, wenn sie bestimmte Einkünfte aus tschechischen Quellen erzielen.
Das tschechische Steuerrecht erfasst beispielsweise bestimmte Einkünfte aus:
- einer Betriebsstätte in Tschechien,
- Dienstleistungen in Tschechien,
- in Tschechien gelegenen Immobilien,
- Dividenden,
- Lizenzgebühren,
- Zinsen,
- Beteiligungen an tschechischen Unternehmen.
Bei Nichtansässigen können Quellensteuern anfallen. Gleichzeitig können Doppelbesteuerungsabkommen die endgültige steuerliche Belastung beeinflussen.
9. Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Tschechien und anderen Staaten
Für Personen und Unternehmen mit grenzüberschreitenden Einkünften ist die Vermeidung einer Doppelbesteuerung von großer Bedeutung.
Wenn beispielsweise eine Person in der Türkei lebt, aber Einkünfte aus einer Tätigkeit in Tschechien erzielt, muss geprüft werden, welcher Staat nach dem einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen das Besteuerungsrecht besitzt.
Die tschechische Finanzverwaltung berücksichtigt bei internationalen Sachverhalten die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen. Diese können gegenüber den allgemeinen nationalen Vorschriften eine besondere Bedeutung haben.
10. Sozialversicherung und Krankenversicherung
Steuerpflichten sollten nicht mit den Verpflichtungen zur Sozialversicherung und öffentlichen Krankenversicherung verwechselt werden.
Für Arbeitnehmer und Selbstständige können zusätzlich Beiträge zu den tschechischen Sozial- und Krankenversicherungssystemen entstehen. CzechInvest führt diese Beiträge ausdrücklich als gesonderten Bestandteil der finanziellen Verpflichtungen von Steuerpflichtigen in Tschechien auf.
Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass bei Beschäftigung von Arbeitnehmern neben der Lohnsteuer auch entsprechende Versicherungs- und Meldepflichten berücksichtigt werden müssen.
11. Immobiliensteuer
Wer in Tschechien eine Immobilie besitzt, kann außerdem mit der Grund- beziehungsweise Immobiliensteuer konfrontiert sein.
Die Höhe der Immobiliensteuer richtet sich unter anderem nach:
- Art der Immobilie,
- Lage,
- Größe,
- Nutzungszweck,
- kommunalen Faktoren.
CzechInvest weist darauf hin, dass die Immobiliensteuer insbesondere von der Art, Lage und Nutzung des jeweiligen Grundstücks oder Gebäudes abhängt.
Für ausländische Investoren sollte daher bereits beim Erwerb einer Immobilie eine steuerliche Prüfung erfolgen.
12. Steuerliche Pflichten von Selbstständigen
Selbstständige Personen müssen ihre Einnahmen und steuerlich relevanten Ausgaben ordnungsgemäß dokumentieren. Neben der Einkommensteuer können – abhängig von der Tätigkeit und den gesetzlichen Voraussetzungen – Mehrwertsteuer sowie Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge relevant sein.
Das tschechische Einkommensteuergesetz unterscheidet bei natürlichen Personen unter anderem Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Kapitalvermögen, Vermietung und sonstige Einkünfte.
Für bestimmte Selbstständige existiert außerdem ein Pauschalsteuersystem (paušální režim). Ob dieses System genutzt werden kann, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und insbesondere von Art und Höhe der Einkünfte ab.
13. Steuerliche Pflichten bei einer Unternehmensgründung
Wer in Tschechien eine Gesellschaft gründet, sollte bereits vor der Gründung eine steuerliche Struktur festlegen.
Zu prüfen sind insbesondere:
- Steueransässigkeit der Gesellschaft,
- Körperschaftsteuer,
- Mehrwertsteuer,
- Lohnsteuer bei Arbeitnehmern,
- Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge,
- Buchhaltung,
- grenzüberschreitende Zahlungen,
- Dividenden,
- Verrechnungspreise bei verbundenen Unternehmen.
Gerade bei türkischen Gesellschaftern oder einer türkischen Muttergesellschaft können internationale Steuerfragen eine wichtige Rolle spielen.
14. Verrechnungspreise und internationale Unternehmensstrukturen
Unternehmen mit verbundenen Gesellschaften in verschiedenen Staaten müssen bei konzerninternen Transaktionen besonders sorgfältig vorgehen.
Dazu können beispielsweise gehören:
- Managementgebühren,
- Darlehen zwischen verbundenen Unternehmen,
- Lizenzzahlungen,
- Warenlieferungen,
- Dienstleistungen,
- Nutzung von Marken oder geistigem Eigentum.
Die Preise solcher Transaktionen müssen steuerrechtlich nachvollziehbar sein. Bei internationalen Unternehmensstrukturen sollte deshalb geprüft werden, ob Dokumentations- und Verrechnungspreisanforderungen bestehen.
15. Globale Mindestbesteuerung für große Unternehmensgruppen
Für sehr große internationale Unternehmensgruppen können zusätzlich die Regeln der globalen Mindestbesteuerung (Pillar Two) relevant sein.
Tschechien hat die entsprechenden EU-Regelungen in nationales Recht umgesetzt. Die Regelungen zielen insbesondere auf große Unternehmensgruppen mit einem konsolidierten Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro ab und sehen grundsätzlich eine effektive Mindestbesteuerung von 15 % vor.
Für normale kleine und mittlere Unternehmen ist diese Regelung in der Regel nicht der zentrale Punkt der laufenden Steuerverwaltung.
16. Steuerprüfung und Kommunikation mit den Behörden
Die tschechischen Steuerbehörden können die steuerlichen Angaben eines Steuerpflichtigen überprüfen. Unternehmen sollten deshalb ihre Buchhaltungsunterlagen, Rechnungen, Verträge und sonstigen steuerrelevanten Dokumente vollständig und nachvollziehbar aufbewahren.
Bei einer Betriebsprüfung oder einer behördlichen Aufforderung zur Vorlage von Unterlagen sollte innerhalb der vorgesehenen Fristen reagiert werden.
Fehlerhafte oder verspätete Steuererklärungen können zu Nachzahlungen, Zinsen oder weiteren steuerrechtlichen Konsequenzen führen.
17. Rechtliche Unterstützung durch Cosmos Legal Cabinet juridique
Das tschechische Steuerrecht umfasst zahlreiche miteinander verbundene Vorschriften. Für ausländische Privatpersonen und Unternehmen kann insbesondere die Verbindung zwischen Steuer-, Gesellschafts- und Aufenthaltsrecht komplex sein.
Cosmos Legal Cabinet juridique kann bei steuerbezogenen rechtlichen Fragestellungen insbesondere in folgenden Bereichen unterstützend tätig werden:
- Prüfung steuerrechtlicher Ausgangssituationen,
- Beratung ausländischer Unternehmer,
- Unterstützung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten,
- Prüfung gesellschaftsrechtlicher Strukturen,
- Beratung zu Steuerpflichten bei Unternehmensgründungen,
- Unterstützung bei steuerrechtlichen Auseinandersetzungen,
- Prüfung von Dokumenten und behördlichen Schreiben.
Bei der konkreten Erstellung von Steuererklärungen oder laufenden Buchhaltungsarbeiten kann zusätzlich die Zusammenarbeit mit einem in Tschechien zugelassenen Steuerberater beziehungsweise einer entsprechenden Fachperson erforderlich sein.
18. Fazit
Die Steuerverfahren in Tschechien betreffen nicht nur die Einkommen- und Körperschaftsteuer. Je nach persönlicher oder geschäftlicher Situation können außerdem Mehrwertsteuer, Quellensteuer, Immobiliensteuer sowie Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge eine Rolle spielen.
Für 2026 beträgt der allgemeine Körperschaftsteuersatz 21 %, während bei der persönlichen Einkommensteuer grundsätzlich 15 % und 23 % zur Anwendung kommen. Der allgemeine Mehrwertsteuersatz liegt bei 21 %, ergänzt durch einen reduzierten Satz von 12 % für bestimmte Kategorien.
Besonders bei türkisch-tschechischen Geschäftsbeziehungen sollten Steueransässigkeit, Doppelbesteuerungsabkommen und grenzüberschreitende Einkünfte frühzeitig geprüft werden. Cosmos Legal Cabinet juridique kann bei der rechtlichen Strukturierung und Bewertung entsprechender steuerbezogener Fragen unterstützend tätig werden.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Steuerliche Vorschriften und Schwellenwerte können geändert werden; vor einer konkreten steuerlichen Entscheidung sollten daher die aktuell geltenden tschechischen Vorschriften geprüft werden.
